Treuhandstrukturen ermöglichen diskrete Beteiligungen oder vereinfachte Aktivitäten von ausländischen Firmen in EU und sind in Deutschland legal, wenn richtig aufgesetzt. Unsere Anwälte leisten GwG-Konformität, Rechtssicherheit und begleiten diese Prozesse.
Eine Kapitalgesellschaft ermöglicht es, Gesellschaftsanteile rechtlich von einer dritten Person (dem Treuhänder) halten zu lassen, während der wirtschaftliche Berechtigte (der Treugeber) die tatsächliche Kontrolle behält. Gründe für eine Treuhandstruktur sind vielfältig: Wahrung der Privatsphäre, Vermeidung der Kenntnis von Mitbewerbern über geschäftliche Tätigkeiten und Besitzverhältnisse oder zahlreiche andere Ursachen.
Treuhandstrukturen sind in Deutschland vollständig legal. Allerdings ist die Verwendung dieser Strukturen nur zulässig, wenn damit nicht tatsächliche wirtschaftliche Verhältnisse verdeckt, illegale Handlungen ermöglicht oder Sanktionen gegen Personen umgangen werden sollen. Die Nicht-Einhaltung dieser Richtlinien kann empfindliche Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unsere assoziierten Rechtsanwälte stellen sicher, dass Ihre Treuhandstruktur von Anfang an regelkonform aufgesetzt ist.
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