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Steuerliche Fehler in der Gründungsphase können teuer werden. Steuerliche Fehler, die sich über Jahre häufen, können existenzbedrohend sein.
Das beginnt bereits bei der Rechtsformwahl: Wer eine GmbH als alleinige Betriebsgesellschaft gründet, ohne eine darüberliegende Holding zu planen, verschenkt erhebliche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Gewinne der GmbH werden mit ca. 30 % Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet; schüttet die GmbH an eine Holding-GmbH aus, fällt stattdessen nur ca. 1,5 % Körperschaftsteuer auf die Ausschüttung an — ein Unterschied, der über Jahre erhebliche Liquiditätsvorteile schafft. Hinzu kommen Risiken bei der Umsatzsteuer, beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA), die das Finanzamt nachträglich feststellt, werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet — plus Zinsen nach § 233a AO.
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Internationale Gesellschafter und Geschäftsführer stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat — werden sie falsch angewandt, droht Doppelbesteuerung. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG kann ausländische Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig machen, selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Für Import-/Export-Unternehmen ist die EORI-Nummer beim Zollamt Pflicht. Im EU-weiten Handel stellt sich die Frage der Umsatzsteuer-Registrierung in anderen Mitgliedstaaten sowie des OSS-Verfahrens (One-Stop-Shop). Unsere assoziierten Steuerberater kennen diese Themen aus der täglichen Praxis — und beraten Sie auf Wunsch auf Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Chinesisch oder Spanisch.
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