Die Einzelfirma ist die unkomplizierteste Gründungsform: Kein Gesellschaftskapital, kein Handelsregister, kein Notar. Aber: Sie haften mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Wir beraten Sie offen und ehrlich über Chancen und Risiken dieser Struktur!
Die Einzelfirma ist die unkomplizierteste und preiswerteste Art zu gründen:
In der Regel reicht eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt und die Anmeldung beim Finanzamt.
Es gibt kein Mindestkapital, keine gesellschaftsrechtlichen Formalitäten und daher keinen Notartermin.
Der entscheidende Unterschied: Als Einzelunternehmer haften Sie unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Vorteilhaft steht dem aber gegenüber, dass Banken und Sparkassen schneller und höheren Kontokorrent gewähren oder Kredite vergeben.
Zeitgleich verfügt der Inhaber einer Einzelfirma immer direkt über die Gewinne: Der erwirtschaftete Gewinn steht daher der Privatperson direkt und ungeteilt zur Verfügung.
Auch ist Buchführung einfacher für einen Einzelunternehmer, da dieser von der Bilanzierung befreit ist und seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln darf.
Soweit der Einzelunternehmer aber ein "Kaufmann bzw. Kauffrau" im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, ist sie oder er gesetzlich dazu verpflichtet, nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen - also eine klassische "Bilanzierung" durchzuführen.
Das bedeutet, dass der eingetragene Kaufmann (e. K.) verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen.
Wer ein unternehmerisches Risiko eingeht, sollte diese Informationen bewusst vor der Gründung abwägen.
Wenn Ihr Vorhaben höhere Risiken birgt, macht es immer Sinn, über eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) nachzudenken.
Ist Ihr Ziel ein risikoarmes (Neben-)Gewerbe? Dann kann die Einzelfirma die richtige Wahl sein.
Wie auch immer Ihre Ziele sind, zögern Sie nicht hier zu klicken und einen Termin im Büro oder online zu vereinbaren oder wählen Sie 030 75437491!
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