Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist die einfachste deutsche Gesellschaftsform für zwei oder mehr Personen, egal, welchen Geschäftszweck das Projekt hat. Keine Gesellschaftseinlage, kein Notar — aber alle Gesellschafter haften unbeschränkt.
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also der GbR handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Vereinfacht gesagt: Die GbR ist die einfachste, allgemeinste und am schnellsten erstellte Form der Personengesellschaft.
Die GbR entsteht bereits durch mündliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen und es ist kein Mindeststammkapital erforderlich, sowie auch keine notarielle Beurkundung.
Die GbR ist ideal für Zusammenschlüsse von Freiberuflern, kreativen Kooperationen oder anders gelagerten gemeinsamen Projekten von Einzelpersonen.
Wichtig: Alle GbR-Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter im Außenverhältnis für sämtliche Verbindlichkeiten der GbR in Anspruch genommen werden kann — auch mit seinem Privatvermögen.
Wer Haftungsrisiken tragen kann, für den ist die GbR eine pragmatische Lösung. Wer sie nicht kann oder will, sollte über eine Kapitalgesellschaft nachdenken.
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Bitte beachten Sie, dass man nicht jeden Tag eine Firma gründet und man daher Wert auf Qualität und Fachberatung legen sollte und nicht immer auf den vermeintlich einfachsten und billigen Weg!
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