Die GmbH & Co. KG kombiniert die Haftungsbeschränkung der GmbH mit steuerlichen Vorteilen der Kommanditgesellschaft. Steuerlich attraktiv durch Verlustzuweisungsmöglichkeiten. Die beliebteste Wahl bei unserem Mittelstand & Immobilieninvestoren.
Die GmbH & Co. KG ist eine der beliebtesten Unternehmensformen im deutschen Mittelstand. Sie kombiniert die Vorteile der GmbH (Haftungsbeschränkung) mit den steuerlichen Vorteilen der Personengesellschaft: Gewinne werden direkt beim Gesellschafter versteuert, nicht auf Gesellschaftsebene.
Grundprinzip: Die GmbH übernimmt die Rolle des vollhaftenden Gesellschafters (Komplementär). Da die GmbH haftet — nicht die natürlichen Personen dahinter — bleibt das Privatvermögen der Kommanditisten geschützt. Gleichzeitig profitiert die KG von der steuerlichen Transparenz: Verluste können mit anderen Einkünften verrechnet werden.
Besonders beliebt bei Immobilien-Investoren (steuerliche Abschreibungen und Verlustverrechnung) und im familiären Mittelstand (flexible Nachfolgeplanung).
Ein oft übersehener steuerlicher Vorteil der GmbH & Co. KG bei Immobilien: Immobilien, die über eine GmbH & Co. KG gehalten werden, können nach einer Haltedauer von zehn Jahren steuerfrei veräußert werden — ein Privileg, das die klassische GmbH nicht geniesst. Damit eignet sich die GmbH & Co. KG insbesondere für langfristig orientierte Immobilieninvestoren, die Wertsteigerungen steuereffizient realisieren möchten.
Seit der Personengesellschaftsreform 2024 (MoPeG) können auch Freiberufler die GmbH & Co. KG als Rechtsform nutzen — damit steht diese attraktive Struktur einem noch breiteren Kreis von Unternehmern offen. Inhaber von Agenturen, Beratungsunternehmen und anderen freiberuflichen Tätigkeiten profitieren so ebenfalls von der Kombination aus Haftungsschutz und steuerlicher Transparenz.
Ein weiterer Vorteil gegenüber der reinen GmbH: Bei der GmbH & Co. KG können Verluste anteilig direkt den Kommanditisten zugerechnet und mit anderen Einkünften verrechnet werden — die sogenannte steuerliche Transparenz der Personengesellschaft. Insbesondere in der Anfangsphase eines Unternehmens, wenn Verluste häufig sind, kann dies zu erheblichen Steuervorteilen führen.
Besonders interessant ist die GmbH & Co. KG auch in der Nachfolgeplanung: Im Gegensatz zur GmbH, bei der Gesellschaftsanteile nur notariell übertragen werden können, lassen sich Kommanditanteile per Gesellschaftsvertrag bereits zu Lebzeiten schrittweise auf die nächste Generation übertragen — zum Beispiel durch Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt. Das Erbschaftsteuerrecht gewährt bei der Übertragung von Kommanditanteilen zudem erhebliche Steuervergünstigungen: Je nach Gestaltung sind 85 % (Regelverschonung) oder sogar 100 % (Optionsverschonung) des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer befreit. Im Gesellschaftsvertrag können sogenannte Nachfolgeklauseln verankert werden, die genau regeln, wer zu welchen Bedingungen in die Gesellschaft eintreten darf.
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