Die offene Handelsgesellschaft ist ein populäres Vehikel für kaufmännische Betriebe: Handelsregistereintrag und eigene Rechtspersönlichkeit. Aber: alle Gesellschafter haften unbeschränkt für einander mit Ihrem Privatvermögen.
Die offene Handelsgesellschaft ist das klassische Vehikel für kaufmännische Personengesellschaften: Zwei oder mehr Personen betreiben gemeinsam ein Handelsgewerbe unter einer gemeinsamen Firma.
Im Gegensatz zur GbR wird die oHG ins Handelsregister eingetragen und hat damit eine eigene Rechtspersönlichkeit, wobei die OHG strukturell auf der GbR aufgebaut ist, welche als Grundtyp der Personengesellschaft in § 705 – § 740c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt ist.
Daher finden nach § 105 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) auf die OHG grundsätzlich die Vorschriften über die GbR entsprechende Anwendung. Vorrang haben jedoch die besonderen Gesetze und Regeln des HGBs, das die OHG in § 105 – § 152 näher ausgestaltet und auf die Bedürfnisse des Handelsverkehrs abstimmt: so bestehen in der OHG etwa grundsätzlich Einzelgeschäftsführungs- und Einzelvertretungsbefugnis.
Auch in anderen Jurisdiktionen existieren Gesellschaftsformen, welche enorme Parallelen zur deutschen oHG aufweisen: General Partnership aus dem common-law-Rechtskreis, die österreichische Offene Gesellschaft, in der Schweiz die Kollektivgesellschaft aber auch im weit entfernten, aber wirtschaftlich sehr erfolgreichen China existiert das Gewöhnliche Partnerschaftsunternehmen.
In der Praxis in Deutschland, Schweiz und Österreich war die oHG lange Jahre eine der beliebtesten Rechtsformen, jedoch verlor diese mit der Etablierung neuer Gesellschaftskonstruktionen, wie der GmbH bzw. GmbH & Co. KG, bewirken jedoch deren zunehmenden Rückgang der Gründungen oHG.
Charakteristisch für die oHG: Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das macht die oHG zu einer Rechtsform für Unternehmer, die sich ihrer Geschäftspartner und des Risikoprofils ihres Unternehmens sehr sicher sind.
Wir verweisen daher auf alternative Rechtsformen, die es in Deutschland und Europa gibt. Natürlich müssen Sie die für Sie passende Entscheidung treffen, welche Rechtsform zu Ihrem Unterfangen am besten passt und daher sind wir uns auch sicher, dass Sie unsere Ausführungen zu Kapitalgesellschaften, wie GmbHs, UGs oder AGs auf dieser Homepage gelesen haben.
Wenn Sie ein kaufmännisches Unternehmen zu zweit oder zu mehreren aufbauen wollen, ohne den Aufwand einer GmbH-Gründung, kann die oHG die richtige Wahl sein. Vorausgesetzt, das Haftungsrisiko ist überschaubar.
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