Taxi-, Mietwagen- und Personenbeförderungsunternehmen benötigen eine PBefG-Genehmigung. Jedoch haben Bundesländer und Städte -typisch Deutschland- unterschiedliche Gesetze und Richtlinien! Unsere Experten helfen schnell und zuverlässig.
Wer gewerbsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Das gilt für Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen und seit der PBefG-Reform 2021 auch für neue Formen des gewerblichen Personentransports (Pooling, Ridesharing, Uber, Bolt etc.).
Ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen gründen — das klingt überschaubar. Ist es aber nur auf den ersten Blick. Wer ohne gültige PBefG-Genehmigung Fahrgäste befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird. Und wer denkt, die Genehmigung sei nur eine Frage des Ausfüllens eines Formulars, hat die Realität noch nicht kennengelernt: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung (Unternehmerprüfung bei der IHK), finanzielle Leistungsfähigkeit, Fahrzeuganforderungen, Pflichtversicherung — jede Behörde in jedem Bundesland legt die Details anders aus.
Seit der PBefG-Reform 2021 ist die Lage noch komplexer geworden. Plattformen wie Uber, Bolt oder FREENOW operieren mit Mietwagenkonzessionen — unter anderen Auflagen als klassische Taxibetriebe. Pooling-Dienste und Ridesharing-Modelle brauchen eigene Genehmigungskonzepte. Wer hier ohne Beratung loslegt, fährt auf Sicht — und riskiert, dass die Genehmigungsbehörde den Betrieb untersagt, bevor das erste Fahrzeug rollt.
Die Spezialisten bei www.sofort-firma.de kennen die Anforderungen in allen 16 Bundesländern und begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur erteilten Konzession. Wir bereiten alle Unterlagen vor, koordinieren IHK-Termine, prüfen Fahrzeuganforderungen und stehen bei Rückfragen der Behörden an Ihrer Seite. Meistens alles in rund 30 Tagen.
Kurz gesagt: Wir räumen die bürokratischen Hürden beiseite — und Sie können vom ersten Tag an Fahrgäste befördern und Geld verdienen. So einfach ist das mit uns!
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