§ 34c GewO · § 34f GewO · Maklerlizenz

Regulierung Immobilien & Kredite —
§ 34c GewO & Maklerlizenz

Immobilienmakler, Darlehens- und Finanzierungsvermittler sowie Bauträger benötigen eine Erlaubnis nach GewO. Damit Sie in keine Falle tappen und schnell beginnen können Geld zu verdienen, helfen unsere Fachanwälte zuverlässig bei dem Erlaubnisprozess.

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Wer gewerbsmäßig den Kauf, Verkauf, die Vermietung oder Finanzierung von Immobilien vermittelt oder selbst als Bauträger tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Kreditvermittler benötigen zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder § 34h GewO. Unsere Spezialisten kennen die Tücken der auf den ersten Blick einfachen Auflagen und unsere Fachanwälte begleiten Sie durch den gesamten Erlaubnisprozess.

Immobilien, Finanzierungen & Kredite: Wie Sie mit uns in rund 30 Tagen operativ starten können!

Wer gewerbsmäßig den Kauf, Verkauf, die Vermietung oder Finanzierung von Immobilien vermittelt oder selbst als Bauträger tätig ist, benötigt eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Kreditvermittler benötigen zusätzlich eine Erlaubnis nach § 34f GewO oder § 34h GewO. Unsere Spezialisten kennen die Tücken der auf den ersten Blick einfachen Auflagen und unsere Fachanwälte begleiten Sie durch den gesamten Erlaubnisprozess.

Unsere Leistungen im Bereich Immobilien & Kredite

  • Erlaubnisantrag nach § 34c GewO
  • § 34f GewO — Finanzanlagenvermittler
  • § 34h GewO — Honorar-Finanzanlagenberater
  • Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse
  • Berufliche Qualifikationsnachweise
  • Laufende Compliance-Begleitung

§ 34c GewO klingt nach Bürokratie. Und ehrlich gesagt — ein bisschen ist es das auch. Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis, Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflichtversicherung, Gewerbezentralregisterauszug. Wer das zum ersten Mal selbst zusammenstellt, verliert leicht vier Wochen — und trotzdem fehlt am Ende etwas.

Wer zusätzlich als Finanzanlagenvermittler tätig werden will, braucht die § 34f-Erlaubnis — mit IHK-Sachkundeprüfung, Registrierung im DIHK-Vermittlerregister und einer Berufshaftpflicht über mindestens 1,13 Millionen Euro pro Schadensfall. Für Honorar-Finanzanlagenberater gilt § 34h GewO mit eigenen Anforderungen. Und wer als Immobilienmakler nebenbei Mietwohnungen verwaltet: seit 2018 braucht er dafür ebenfalls eine gesonderte Erlaubnis nach § 34c.

Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Sparringspartner an Ihrer Seite ist das alles machbar — und deutlich schneller als die meisten denken. Das Team von www.sofort-firma.de begleitet Sie vom ersten Orientierungsgespräch über die vollständige Zusammenstellung der Antragsunterlagen bis zur erteilten Erlaubnis. Meistens alles in rund 30 Tagen.

Kein Rätselraten, kein Nachbessern, kein unnötiges Hin und Her mit Behörden.

Kurz gesagt: Wir räumen die bürokratischen Hürden beiseite und Sie können sich voll darauf konzentrieren, Ihren Kunden zu helfen und Geld zu verdienen. So einfach ist das mit unseren Experten hier bei www.sofort-firma.de!

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